Sind die Fiberlogy-Filamente mit den RoHS- und REACH-Richtlinien konform?
Alle von uns hergestellten Filamente entsprechen den RoHS- und REACH-Richtlinien. Ausführlichere Informationen zu den Filamenten finden Sie in den Sicherheitsdatenblättern (MSDS), die auf den jeweiligen Produktseiten veröffentlicht sind.
Zum Herunterladen: RoHS-Erklärung
Die RoHS-Richtlinie, die die Verwendung umweltschädlicher Stoffe einschränkt.
Die RoHS-Richtlinie (engl. „Restriction of Hazardous Substances“) vom 27. Januar 2003 (2002/95/EG) trat am 1. Juli 2006 in Kraft. Diese Richtlinie wurde in Polen durch die Verordnung des Wirtschaftsministers vom 27. März 2007 über detaillierte Anforderungen zur Beschränkung der Verwendung bestimmter Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, umgesetzt (Gesetzblatt Nr. 69, Pos. 457). Ziel der Richtlinie ist es, die Menge an gefährlichen Stoffen zu verringern, die aus Elektro- und Elektronikaltgeräten in die Umwelt gelangen.
Die RoHS-Richtlinie schreibt vor, dass Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die folgenden Stoffe nur in den gesetzlich festgelegten Mindestmengen verwenden dürfen:Quelle: gios.gov.pl
- Blei (Pb)
- Quecksilber (Hg)
- Cadmium (Cd)
- Sechswertiges Chrom (Cr+6)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die verabschiedet wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Gefahren, die von Chemikalien ausgehen können, zu verbessern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu stärken. Sie fördert zudem alternative Methoden zur Bewertung der von Stoffen ausgehenden Gefahren, um die Zahl der Tierversuche zu verringern.
echa.europa.eu
Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe – nicht nur für solche, die in industriellen Prozessen verwendet werden, sondern auch für solche, die in unserem Alltag vorkommen, beispielsweise in Reinigungsmitteln, Farben sowie in Produkten wie Kleidung, Möbeln und Elektrogeräten. Daher hat diese Verordnung Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der meisten Unternehmen in der gesamten EU.
REACH erlegt den Unternehmen die Verpflichtung auf, Nachweise zu erbringen. Um die Verordnung einzuhalten, müssen Unternehmen die Risiken identifizieren und diese Risiken im Zusammenhang mit den Stoffen, die sie herstellen und in der EU in Verkehr bringen, bewältigen. Sie müssen gegenüber der ECHA nachweisen, wie der Stoff sicher verwendet werden kann, und sind verpflichtet, den Anwendern Informationen über die Risikomanagementmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Lässt sich das Risiko nicht beherrschbar machen, können die Behörden die Verwendung des Stoffes auf verschiedene Weise einschränken. Letztendlich müssen die gefährlichsten Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden.
REACH steht für Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorisation) und Beschränkung von Chemikalien (Restriction of Chemicals). Diese Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.